Aktuelle Informationen


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Seit dem 01.09.2020 benötigen wir beim Verkauf von Waffen und Waffenteilen an Sie Ihre NWR-ID der Person (P) und Erlaubnis (E). Beim Ankauf sowie bei Reparaturen benötigen Sie zusätzlich die NWR-ID von der Waffe (W) bzw. dem Waffenteil (T). Diese erhalten Sie auf dem „Stammdatenblatt“ von Ihrer Waffenbehörde.